Bundeskartellamt hält DB-Ticketvertrieb für wettbewerbswidrig
Nach Ansicht des Bundeskartellamtes verstößt die Deutsche Bahn gegen deutsches Kartellrecht. Der Konzern nutze seine Marktmacht aus, um konkurrierende Mobilitätsplattformen wie Omio, Skyscanner oder Swoodoo einzuschränken. So geben die Internetportale „Bahn.de“ und der „DB Navigator“ rivalisierenden Portalen vertikale Preisvorgaben vor und verbieten anderen die Anwendung von Rabatten und Provisionen für den Verkauf von Tickets.